Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Ihre Anmeldung gilt mit Eingang bei der Atropa Akademie GmbH, Meraner Str. 43, 86165 Augsburg.

Ausbildungsgebühr und Fälligkeit
Die Ausbildungsgebühr wird spätestens 7 Tage vor Ausbildungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung, d.h. kürzer als 7 Tage vor Ausbildungsbeginn, wird die Gebühr am ersten Tag der Ausbildung fällig.

Terminänderungen
Der Beginntermin eines Seminars kann um maximal 24 Wochen verschoben werden, wenn ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegt. Kann auch der neue Beginntermin nicht eingehalten werden, so sind beide Parteien nicht mehr an den Vertrag gebunden. Bereits empfangene Leistungen sind unverzüglich zurück zu erstatten.

Dozentenwechsel
Ein Dozentenwechsel bleibt vorbehalten und stellt keinen Rücktrittsgrund dar.

Absage von Seminaren
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage der Ausbildungen und Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl vorbehalten. Bei Absage erstatten wir Ihnen bereits bezahlte Gebühren umgehend zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Abgabe Ihrer Anmeldung. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Bei dieser Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn bereits mit Ihrer Zustimmung mit dem Unterricht vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde.
Der Widerruf ist zu richten an: Atropa Akademie GmbH, Meraner Str. 43, 86165 Augsburg.

Kündigung
Bei Ausbildungsverträgen zum/r Heilpraktiker/in, Heilpraktiker/in für Psychotherapie und Tierheilpraktiker/in sind Kündigungsmodalitäten festgelegt. Gebuchte Seminare und Fachfortbildungen können nach der Widerrufsfrist nicht mehr storniert oder gekündigt werden – die Ausbildungsgebühren werden in diesem Fall vollumfänglich fällig.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzen herauszugeben.

Stand: 07.10.2021